Rechtsprechung
BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung - Ausschluss von Lektoren aus Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifs (BAT) - Grundgesetzlich geschützter Kernbereich der Koalitionsfreiheit - Unterlassen tariflicher Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 08.06.1982 - 6 Ca 246/81
- LAG Baden-Württemberg, 12.07.1983 - IQ Sa 96/82
- BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Mitgliederwerbung I
Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Damit ist die Koalitionsfreiheit in ihrem Kernbereich verfassungsrechtlich geschützt (BVerfGE 38, 386, 393; 28, 295, 304; 19, 303, 321 f., mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Damit ist die Koalitionsfreiheit in ihrem Kernbereich verfassungsrechtlich geschützt (BVerfGE 38, 386, 393; 28, 295, 304; 19, 303, 321 f., mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
- BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82
Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr
Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, gehört nach der Tarifänderung zum Begriff der Lehrkraft, daß der betreffende Angestellte im Rahmen eines Schulbetriebs oder einer entsprechenden Einrichtung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. - BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben …
Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Für das Arbeitsverhältnis können sie nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn ihre Geltung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags einzelvertraglich vereinbart ist (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer). - BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der …
Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Für das Arbeitsverhältnis können sie nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn ihre Geltung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags einzelvertraglich vereinbart ist (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer). - BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der …
Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Insoweit sind auch die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an den Gleichheitssatz gebunden (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in …
Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Für das Arbeitsverhältnis können sie nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn ihre Geltung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags einzelvertraglich vereinbart ist (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 2/08
Anspruch einer OP-Schwester auf Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08
Bereitschaftsdienst - Ausgleich durch Freizeit durch Vereinbarung der …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - Juris; BAG 07.05.1986 - 4 AZR 456/83 - AP BAT § 4 Nr. 12) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des BAT bzw. TVöD formlos gültig. - LAG Niedersachsen, 16.05.2000 - 7 Sa 1523/99
Vergütung von Fahrtzeiten zu auswärtigen Gastspielorten als Arbeitszeit; …
Nebenabreden sind mithin Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen, während die das Entgelt des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers betreffenden Vereinbarungen nicht der Schriftform bedürfende Hauptabreden sind (BAG vom 07.05.1986, 4 AZR 464/83 ; BAG vom 07.05.1986, 4 AZR 456/83, AP NrBAG vom 07.05.1986, 4 AZR 456/83, AP Nr. 12 zu § 4 BAT).